So konnte JU-Vorsitzender Patrick Mamok, zugleich auch Mitglied im JU-Bundesvorstand, für seinen heimischen JU-Verband gleich sechs Mal die Zustimmung der Delegierten zu Sachanträgen aus dem Bereich des Strafrechts erhalten.
Demnach setzt sich der JU-Bundesverband nunmehr für die Ausweitung des Strafrahmens des § 184b StGB [Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften] ein. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit zwar der Straftatbestand der Kinderpornographie ausgeweitet wurde, sodass mittlerweile alle denkbaren Begehungsfelder unter Strafe stehen. Der Strafrahmen sieht aktuell jedoch im Mindestmaß nur eine Geldstraße vor, sodass Kinderpornographie bisher im strafrechtlichen Sinn nur ein „Vergehen“ und kein „Verbrechen“ ist. Hierdurch werden die Strafverfolgungsbehörden häufig in ihrer Ermittlungsarbeit behindert, da die Ermittlungsmaßnahmen immer in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und damit auch zum angedrohten Strafmaß stehen. JU-Bundesvorstandsmitglied Patrick Mamok: „Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Kinderpornographie künftig im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird und somit ein Verbrechen darstellt.“
Außerdem setzt sich die Junge Union dafür ein, dass Polizei- und Justizbeamte künftig zusätzlich zur Schusswaffe auch mit Tasern ausgestattet werden. Mamok dazu: „In den letzten Jahren ist es vermehrt zu gefährlichen Situationen für Polizeibeamte während Einsätzen gekommen, in denen diese von der Schusswaffe Gebrauch machen mussten und dabei einen Angreifer getötet oder schwer verletzt haben. In vielen dieser Fälle wäre der Einsatz eines Tasers im Gegensatz z.B. von Reizgas für den Eigenschutz der Beamten und die Festnahme des Betroffenen ausreichend gewesen und hätte somit den Tod oder eine schwere Verletzung sowie darüber hinaus auch die psychischen Folgen für die Beamten, die von der Schusswaffe Gebrauch machen mussten, verhindern können. Dies allein sollte schon Anlass genug für die Einführung von Tasern als Ergänzung zur Schusswaffe und zu anderen Mitteln wie Reizgas o.Ä. bei der Polizei sein.“ Als Ergänzung sollten Taser nach Meinung der Jungen Union aber auch Justizbeamten im Vollzugsdienst zum Eigenschutz zur Verfügung gestellt werden, da der Einsatz von Schusswaffen in Vollzugsdienst der Justiz schon aus Sicherheitsgründen nicht denkbar, eine Alternative jedoch unbedingt erforderlich ist.
Ebenso fordert die Junge Union Deutschlands, dass Geschädigte von Straftaten und Anzeigenerstatter künftig über den Fortgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens auch dann informiert werden, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, sondern ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben wird. Bisher sieht die aktuelle Rechtslage vor, dass Geschädigte von Straftaten und Anzeigenerstatter nur dann informiert werden, wenn das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird, damit man als Geschädigter oder Anzeigenerstatter das Rechtsmittel der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen kann. Beantragt die Staatsanwaltschaft jedoch einen Strafbefehl oder erhebt Anklage, werden die Geschädigten wie auch die Anzeigenerstatter darüber nicht informiert – sondern im besten Fall überhaupt nur mit der Ladung als Zeuge vor Gericht. Häufig ist dies für die Betroffenen eine besonders schwierige Situation, erst in einem so späten Stadium oder sogar gar nicht informiert zu werden, was „mit ihrem Fall“ geschieht. Daher ist es aus Sicht der jungen Christdemokraten aus Opferschutzgesichtspunkten – die ein Datenschutzinteresse des Beschuldigten überwiegten – erforderlich, dass Geschädigte und Anzeigenerstatter über den Erlass eines Strafbefehls und die Erhebung der Anklage informiert werden.
Schließlich konnte sich die Mannschaft von JU-Chef Patrick Mamok auch damit durchsetzen, dass psychiatrische Gutachten, welche u.a. Grundlage für die Entscheidung eines Gerichts über die Unterbringung (teilweise auf unbestimmte Zeit oder lebenslang) in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB sind, nicht nur nach Aktenlage, sondern zwingend auch auf der Grundlage einer persönlichen Begutachtung und eines persönlichen Gutachtergesprächs erstellt werden. Bislang ist es aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung möglich, dass derart einschneidende Maßnahme wie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ausschließlich aufgrund einer Ermittlungs- oder Krankenakte erfolgen, ohne dass der Betroffene vom Sachverständigen persönlich angehört bzw. persönlich begutachtet wurde. Daher ist es für den CDU-Nachwuchs unverständlich und nicht hinnehmbar, dass in einem modernen Rechtsstaat eine solche Entscheidung hundertfach nur nach Aktenlage erfolgt.
Nicht zuletzt spricht sich die Junge Union Deutschlands nunmehr für die Erhöhung der Haftentschädigung nach § 7 Abs. 3 StrEG von derzeit 25,00 Euro auf 100,00 Euro pro Tag aus, wobei dies nicht für die freiwillige Haftübernahme gelten soll.

Erhöhung der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. Für die Justiz bedeuten Fehlurteile immer auch eine Art Gesichtsverlust, für unschuldig Verurteilte und Inhaftierte sind die negativen Auswirkungen, etwa der Wegfall des familiären und sozialen Umfelds oder der Verlust von Arbeitsplatz und Wohnung oder Haus und nicht zuletzt der Entzug der persönlichen Freiheit weitaus größer. Eine Wiedergutmachung seitens des Staates scheint hier nahezu unmöglich. Möglich ist es aber, mittels einer finanziellen Haftentschädigung den Betroffenen eine reelle Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu verschaffen.
Hierzu stellt Mamok abschließend fest: „Genau hier hinkt die Bundesrepublik Deutschland hinterher. Die letzte Erhöhung der Haftentschädigung von 11,00 Euro auf 25,00 Euro wurde im Jahr 2010 vollzogen. Davor wurde die Haftentschädigung im Jahr 1987 das letzte Mal angepasst. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, die eine Haftentschädigung zwischen 100,00 Euro und mehr als 200,00 Euro pro Tag leisten, liegt Deutschland mit einer Entschädigung von 25,00 Euro immer noch weit unter dem, was als angemessen betrachtet werden kann.“

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